vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Das Mandatsverfahren nach § 549 ZPO

PersönlichkeitsschutzUniv.-Ass. Dr. Joachim Pierer, LL.M.Medien und Recht 2021, 27 Heft 1 v. 15.3.2021

Im Zuge des Gesetzespakets gegen Hass im Netz schuf der Gesetzgeber mit § 549 ZPO ein Mandatsverfahren zur möglichst raschen Beseitigung von gravierenden Verletzungen von Persönlichkeitsrechten in elektronischen Kommunikationsnetzen. Dieser Beitrag erörtert die Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des neuen Verfahrens sowie für die Zuerkennung vorläufiger Vollstreckbarkeit und geht auf die verfahrensrechtliche Stellung der Parteien ein.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!