OLG Wien 11.11.2020, 17 Bs 250/20v
(Vorinstanz: LG f Strafsachen Wien 02.06.2020, 113 Hv 20/20v) – Affäre Seenkauf in Kärnten
Art 8, 10 EMRK; § 7a MedienG
1. Während § 7a Abs 1 MedienG einleitend Opfer strafbarer Handlungen und Personen, die solcher verdächtigt sind oder wegen solcher verurteilt wurden, in Umsetzung des Grundrechts auf Achtung des Privatlebens nach Art 8 MRK bei Vorliegen schutzwürdiger Interessen Identitätsschutz gewährt und solcher Art das Grundrecht der Freiheit der Meinungsäußerung nach Art 10 MRK einschränkt, trägt der zweite Teil dieser Bestimmung dem letztgenannten Grundrecht in Form eines negativen Tatbestandsmerkmals Rechnung. Die jeweiligen Kriterien sind in einer Gesamtschau einzelfallbezogen zu würdigen, um so zu einer