1. Allgemeines
Einstweiliger Rechtsschutz ist ein sehr vielfältiges Instrument. Rezente Judiaktur des OGH verdeutlicht, dass die Betonung dabei auf "Rechtsschutz" liegt und potenzielle Schutzlücken weitestgehend geschlossen werden müssen. Besonders zahlreich sind Verfahren zur Erlangung einstweiliger Verfügungen im Bereich des Immaterialgüter- und Wettbewerbsrechts. Gerade hier sind aber die Interessenlagen oft anders zu gewichten, weil etwa das Provisorialverfahren oftmals (nur) eine beschleunigte Version des Hauptverfahrens ist.