Die Ausgestaltung der Glücksspiel- und Wettregulierung in Österreich verstößt gegen das Kohärenzgebot des Unionsrechts und darf daher nicht angewendet werden. Um dieses Ergebnis zu begründen, stellen wir zunächst knapp (A.) das unionsrechtliche Kohärenzgebot und (B.) die Glücksspiel- und Wettregulierung in Österreich vor. Vor diesem Hintergrund messen wir (C.) die dargestellten Regelungen an dem beschriebenen Maßstab und fassen (D.) unsere Ergebnisse zusammen.