OLG Wien 30.06.2020, 5 R 23/20v
(Vorinstanz: Handelsgericht Wien 31.10.2019, 58 Cg 2/19f) – Satelliten-TV-Bouquets (nicht rechtskräftig)
§§ 17, 59a UrhG; § 1 UWG; Art 1 Abs 2 Satelliten- und Kabel-RL; Art 3 Abs 1 Info-RL
1. Ein Anbieter von Programmbouquets, der Rundfunksendungen über Satelliten an einen eigenen Kundenkreis weiterverbreitet und damit die in den Sendungen enthaltenen geschützten Werke und Leistungen einem neuen Publikum zugänglich macht, benötigt hiefür die Erlaubnis der Rechteinhaber, sofern seine Wiedergabehandlung nicht durch die den ursprünglichen Sendeunternehmen erteilte Bewilligung gedeckt ist.