Vor etwas mehr als einem Jahr trat die RL über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt in Kraft.1) Der Normsetzungsprozess wurde in mehr als 20 Staaten – darunter auch Österreich – von Protesten begleitet. Stein des Anstoßes war der vorgesehene Art 13, welcher – verkürzt gesagt – Online-Plattformen für Urheberrechtsverletzungen der Nutzer mitverantwortlich machen sollte. Zwar führte der Widerstand zu einigen Abänderungen;2) da der ehemalige Art 13 aber letztendlich als Art 17 in die RL eingegangen ist, konnte das ursprüngliche Ziel der Proteste – die Streichung des Artikels – nicht erreicht werden. Die Mitgliedsstaaten haben nun bis zum 7. Juni 2021 Zeit,3) die RL umzusetzen, wobei mit einem Begutachtungsverfahren Anfang 2021 gerechnet werden kann.4) Indes wurde vom deutschen Bundesministerium für Justiz bereits der zweite Diskussionsentwurf zur Anpassung des Urheberrechts veröffentlicht.5) Ein derart breiter Diskurs wäre auch in Österreich wünschenswert; schließlich müssen einerseits die Interessen verschiedenster Gruppen (insbesondere der Plattformbetreiber, Rechteinhaber und Nutzer) und andererseits Unzulänglichkeiten der RL ausgeglichen werden.