OGH 12.05.2020, 15 Os 129/19p, 15 Os 130/19k
(Vorinstanz: LG f Strafsachen Wien 93 Hv 12/18t)
§§ 6 Abs 1, 8a Abs 6 MedienG; § 111 Abs 1 StGB
1. Tatbestandsmäßig nach § 111 Abs 1 StGB ist nicht nur der Vorwurf der Begehung einer eine gerichtlich strafbare Handlung verwirklichenden Tat, sondern auch die Äußerung eines dementsprechenden Tatverdachts, also die Behauptung, es gebe Anhaltspunkte dafür, dass der Betreffende eine solche Tat begangen habe.