1. Am 19. Juni 2020 hat das deutsche Bundesverfassungsgericht (BVerG) eine "Klarstellung verfassungsrechtlicher Maßgaben für strafrechtliche Verurteilungen wegen ehrbeeinträchtigenden Äußerungen" veröffentlicht1). In der entsprechenden Presseaussendung verweist das BVerG auf seine Beschlüsse 1 BvR 2459/19, 1 BvR 2397/19, 1 BvR 1094/19 und 1 BvR 362/18, mit denen
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