Der OGH hat sich in der in diesem Heft abgedruckten Entscheidung vom 26.11.2019, OGH 4 Ob 84/19k1) erstmals dazu geäußert, ob Unternehmen Verstöße ihrer Mitbewerber gegen die Vorgaben der DSGVO im Wege des UWG (als Lauterkeitsverstoß infolge Rechtsbruchs) geltend machen können. Die Antwort des OGH im EVVerfahren lautet: Nein. Es stellt sich jedoch die Frage, ob damit wirklich das letzte Wort gesprochen ist oder der EuGH für Klarheit sorgen sollte.