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Änderungen bei der Erhebung der Werbeabgabe durch das AbgÄG 2020

AbgabenrechtStB Dr. Hartwig ReinoldMedien und Recht 2019, 349 Heft 7 und 8 v. 20.12.2019

Neben der Einführung einer Digitalsteuer durch das Abgabenänderungsgesetz 2020, BGBl I Nr. 91/20191)1)Siehe dazu auch die Kurzinfo von WTS, Digitalsteuer auf Online-Werbung ab 1. Jänner 2020, MR 2019, 215; J. Reinold, Österreich führt eine Digitalsteuer ein, MR-Int 2019, 3., erfolgten auch Anpassungen im Werbeabgabesetz in Bezug auf die Erhebung der Werbeabgabe. Demnach hat die monatliche Selbstberechnung und Entrichtung der Werbeabgabe erst zu erfolgen, sobald die Summe der abgabepflichtigen Entgelte im Veranlagungszeitraum 10.000 Euro erreicht.

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