Neben der Einführung einer Digitalsteuer durch das Abgabenänderungsgesetz 2020, BGBl I Nr. 91/20191), erfolgten auch Anpassungen im Werbeabgabesetz in Bezug auf die Erhebung der Werbeabgabe. Demnach hat die monatliche Selbstberechnung und Entrichtung der Werbeabgabe erst zu erfolgen, sobald die Summe der abgabepflichtigen Entgelte im Veranlagungszeitraum 10.000 Euro erreicht.