1. Die Aussagen des EuGH zum örtlichen Wirkungsbereich gerichtlicher Löschungsanordnungen gegen einen Host-Provider
Die auf der Vorlage des OGH 6 Ob 116/17b beruhende Entscheidung des EuGH vom 3.10.2019 in der Rechtsache C-18/18 betr. Glawischnig-Piesczek/Facebook Ireland Limited wirft zum örtlichen Wirkungsbereich einer Löschungsanordnung eines nationalen Gerichts gegenüber einem Host-Provider mehr Fragen auf als sie beantwortet. Die in Wahrheit entscheidenden Kriterien für die räumliche Reichweite der gerichtlich angeordneten Löschungsverpflichtung eines Host-Providers hat der EuGH nämlich an die nationalen Gerichte zurückverwiesen.