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Der örtliche Wirkungsbereich gerichtlicher Löschungsanordnungen im Lichte der E des EuGH C-18/18 Glawischnig-Piesczek/Facebook Ireland

PersönlichkeitsschutzUniv.- Prof. Dr. Thomas KlickaMedien und Recht 2019, 270 Heft 6 v. 15.12.2019

1. Die Aussagen des EuGH zum örtlichen Wirkungsbereich gerichtlicher Löschungsanordnungen gegen einen Host-Provider

Die auf der Vorlage des OGH 6 Ob 116/17b beruhende Entscheidung des EuGH vom 3.10.2019 in der Rechtsache C-18/18 betr. Glawischnig-Piesczek/Facebook Ireland Limited wirft zum örtlichen Wirkungsbereich einer Löschungsanordnung eines nationalen Gerichts gegenüber einem Host-Provider mehr Fragen auf als sie beantwortet. Die in Wahrheit entscheidenden Kriterien für die räumliche Reichweite der gerichtlich angeordneten Löschungsverpflichtung eines Host-Providers hat der EuGH nämlich an die nationalen Gerichte zurückverwiesen.

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