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Fernsehsendung – Betroffenheit – Erkennbarkeit einer Person

MedienrechtRechtsprechungMedien und Recht 2019, 220 Heft 5 v. 15.11.2019

OLG Wien 05.09.2019, 17 Bs 184/19m
(Vorinstanzen: LG f Strafsachen Wien 15.01.2019, 093 Hv 119/18b) – Mein Recht!

§§ 6 Abs 1, 7a MedienG

1. Für die Betroffenheit bezüglich des Entschädigungstatbestandes nach § 6 MedienG reicht die Erkennbarkeit für einen kleinen Personenkreis aus, bezüglich des Entschädigungstatbestandes nach § 7a MedienG ist die Eignung der Erkennbarkeit durch einen nicht unmittelbar informierten größeren Personenkreis nötig.

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