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Einziehung nach Ablauf der Verjährungsfrist – Urteilsveröffentlichung

MedienrechtRechtsprechungDr. Werner Röggla, Dr. Peter ZöchbauerMedien und Recht 2019, 105 Heft 3 v. 15.7.2019

OGH 27.02.2019, 15 Os 159/18y
(Vorinstanzen: OLG Innsbruck 24.01.2018, 6 Bs 286/17k)

§ 33 Abs 2, § 34 Abs 3 MedienG; § 57 Abs 4 StGB

1. Die Einziehung (Löschung) nach § 33 MedienG hat (auch) den Charakter einer vorbeugenden bzw sichernden Maßnahme. Die Einziehung im objektiven Verfahren ist bei Einhaltung der in § 33 Abs 3 MedienG genannten Frist unabhängig von der allfälligen Verjährung der Strafbarkeit der Tat möglich.

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