Abstract
Der Geltungsbeginn der DSGVO jährt sich in Kürze zum ersten Mal. Mit Verweis auf ihre zum Teil sehr allgemein gehaltenen Regelungen, wurde bereits vor dem 25. Mai 2018 vielfach betont, dass sich bei manchen Fragen nach konkreten Handlungsanweisungen für Verantwortliche Antworten erst mit zunehmender Erfahrung betreffend die Spruchpraxis der Aufsichtsbehörden und Gerichte geben lassen werden. Der hier zu behandelnde Bescheid der österreichischen Datenschutzbehörde (DSB) vom 16.11.20181) ist das Ergebnis einer umfassenden amtswegigen Prüfung einer Allergie-Tagesklinik auf datenschutzrechtliche Anforderungen und zeigt einige praktische Problemstellungen im Umgang mit dem geltenden Datenschutzrecht auf.