Österreichischer Presserat, Zurückweisungsbeschluss der Vorsitzenden des Senats 2 (nicht beeinsprucht), 03.07.2018, Fall 2018/116
Pkt 5.1 des Ehrenkodex für die österreichische Presse
1. Die Bezeichnung als "eines der schlechtesten Restaurants des Landes" mag den Betreibern des Restaurants zwar missfallen, sie erscheint jedoch im Lichte zahlreicher negativer Rezensionen auf Bewertungsportalen im Internet als gerechtfertigt.