Das deutsche Bundeskartellamt hat dem Unternehmen Facebook mit Entscheidung vom 6. Februar 2019 (B6-22/16)1) weitreichende Beschränkungen bei der Verarbeitung von Daten, die im Zuge der Nutzung anderer Dienste von Facebook (wie z.B. Whatsapp) sowie beim Besuch von bestimmten Webseiten aufgezeichnet und mit dem Facebook-Konto verknüpft werden, auferlegt. Die Möglichkeit der Verknüpfung der Bewegungsdaten der Nutzer im Internet mit dem Nutzerkonto auf Facebook, die sich Facebook bei der Anmeldung zum Dienst vertraglich einräumen lässt, stellt nach Ansicht des Bundeskartellamts eine missbräuchliche Ausnutzung der Marktmacht von Facebook dar und widerspricht den datenschutzrechtlichen Anforderungen nach der DSGVO.