In Medien und Recht 2/2018 wurde über ein BFG-Erkenntnis (31.08.2017, RV/3100837/2015) berichtet1), wonach ein Zugang zur Online-Version einer Tageszeitung (ePaper), der Print-Abonnenten un entgeltlich gewährt wird, umsatzsteuerlich das Schicksal der Hauptleistung teilt. Nunmehr liegt das Folgejudikat des Verwaltungsgerichtshofes vor, weil gegen die BFG-Entscheidung Amtsrevision erhoben wurde. Der VwGH schafft mit Erk vom 22.11.2018, Ra 2017/15/0091 für Medienunternehmen Klarheit: Die unentgeltliche Einräumung eines Onlinezuganges (ePaper) zu einem Zeitungsabonnement führt nicht zu einer Aufteilung in einen mit 10% (Printabo) und einen mit 20% (Onlineabo) belasteten Teil; umsatzsteuerrechtlich ist vom ent-