OLG Wien 28.11.2018, 17 Bs 282/18x
(Vorinstanz: LG f Strafsachen Wien 04.05.2018, 93 Hv 14/18m) – Gangbetten-Dilemma
§ 111 Abs 1 StGB
1. Die Beurteilung des Bedeutungsgehalts einer Äußerung ist nach dem Gesamtzusammenhang und dem dadurch vermittelten Gesamteindruck für den unbefangenen Durchschnittsadressaten zu beurteilen. Sie ist eine Tatfrage. Ist eine Angabe mehrdeutig, so ist von der für den Antragsgegner günstigsten Variante auszugehen.