In einem für Verlage bedeutenden Erkenntnis hat der VwGH (13.9.2018, Ra 2016/15/0039) entschieden, dass die Aufteilung eines Pauschalpreises für ein Zeitungsabonnement plus Vignette (als Zugabe) nach dem Verhältnis der Einzelverkaufspreise zu erfolgen hat und zwei zu trennende Hauptleistungen vorliegen.