1597 war eine kaiserliche Bücherkommission in Frankfurt am Main eingesetzt worden, deren Aufgabe es war, genau zu überprüfen, ob die auf den Frankfurter Buchmessen angebotenen Schriften ordnungsgemäß zensiert wurden;1) Zensur und Privilegienerteilung zum Schutz vor Nachdruck (privilegia impressoria) bildeten bekanntlich ein Junktim. Der kaiserliche Bücherkommissar machte den Inhalt der kaiserlichen Schutzbriefe bekannt ("Insinuation"). Überdies erreichten ihn vielfach Anweisungen von Seiten des Reichshofrats in Wien, so etwa verbotene Bücher zu beschlagnahmen2) oder wie in folgendem Fall, einen Ausgleich zwischen den Interessen zweier Parteien zu finden, die sich um die Schutzbereiche zweier konkurrierender Privilegien stritten. Auf Geheiß des Reichshofrates bemühte sich der Bücherkommissar erfolgreich um einen Vergleich, der aus verschiedenen Gründen interessant ist. So lotete der Bücherkommissar die Interessen der Parteien unmittelbar vor Ort aus und erreichte einen Parteikonsens, ohne dass die Privilegien aufgehoben werden mussten.3) Dabei stand das Urheberrecht des Autors der Werke, Samuel von Stryk, überhaupt nicht im Mittelpunkt,4) sondern es ging allein um die Regulierung des Büchermarktes und den Erhalt geschaffener volkswirtschaftlicher Werte, d.h. um bereits gedruckte oder im Druck befindliche Bücher; die Akte findet sich in den "Judicialia latina" und spielt hauptsächlich im Jahre 1744.5)