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Funke / Axel Springer: deutsche Magazinfusion vor den Kartellbehörden

KartellrechtDr.iur. Birgit SchoißwohlMedien und Recht 2014, 359 Heft 7 und 8 v. 20.12.2014

1. Einleitung

Im 2. Halbjahr 2013 machten die Funke Mediengruppe GmbH & Co KG(vormals WAZ1)1)Westdeutsche Allgemeine Zeitungsverlagsgesellschaft E. Brost & J. Funke GmbH & Co KG.; im Folgenden Funke) und die Axel Springer SE (im Folgenden AS) mehrere gemeinsame Fusionsvorhaben öffentlich: Demnach war in einem ersten Schritt geplant, dass Funke sämtliche Regionaltageszeitungen und Anzeigenblätter (im folgenden Fusion I) sowie nahezu sämtliche Frauen- und Programmzeitschriften (im folgenden Fusion II), von AS erwerben wird. Als zweiter Schritt war die Gründung von gemeinsamen Vermarktungs- und auch Vertriebsunternehmen (Fusionen III und IV) geplant. Dieser Beitrag befasst sich mit Fusionen I und II, die nicht nur vom deutschen Bundeskartellamt (im Folgenden BKartA), sondern auch von den österreichischen Wettbewerbsbehörden intensiv geprüft wurden.

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