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Eingriff in das Gegendarstellungsrecht Dritter

MedienrechtRechtsprechungRA Dr. Thomas HöhneMedien und Recht 2014, 340 Heft 7 und 8 v. 20.12.2014

OLG Wien, 06.11.2014, 18 Bs 229/14d
(Vorinstanz: LG f Strafsachen Wien 13.05.2014, 113 Hv 41/14y)

§ 11 MedienG

1. Sind von einer Tatsachenbehauptung mehrere Personen betroffen, ist grundsätzlich jeder zur Gegendarstellung legitimiert.

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