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Gedanken zur Änderung von Telefonverträgen

TelekommunikationsrechtDr. Philipp Lust, LL.M. (Brügge)Medien und Recht 2014, 163 Heft 3 v. 15.7.2014

1. Ausgangssituation

Um den Februar 2014 herum haben die Kunden des österreichischen Festnetzbetreibers A1 ein Schreiben erhalten, in dem angekündigt wurde, dass ab Mai die Geschäftsbedingungen angepasst und die Entgelte aufgrund allgemeiner Inflation um "ca. 10%" angehoben werden sollen. Im Einzelnen wurden Festnetzgespräche um 65% untertags und 260% abends und am Wochenende teurer, während im Gegenzug in etwa halbierte Tarife in mobile Netze nun zu einem einheitlichen Gesprächspreis für nationale Telefonate vom A1-Festnetz aus führen.1)1)8,9 Cent in der Geschäftszeit und 6,9 Cent in der Freizeit; jeweils Privatkundentarif inkl. USt. Siehe auch http://www.a1.net/preise-neu

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