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Finanzierungsmodell der RTR-GmbH begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken

TelekommunikationsrechtRechtsprechungDr. Wolfgang FeielMedien und Recht 2014, 167 Heft 3 v. 15.7.2014

VfGH 20.02.2014, B 1524-1525/2013

Deskriptoren: Ausgegliederte Rechtsträger; Finanzierungsbeitrag; Regulierungsbehörde

§ 34 KommAustria-Gesetz

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