Österreichischer Presserat, Senat 1, 19.12.2013, Fall S 008 – I
Pkte 2.1, 5.1 des Ehrenkodex für die österreichische Presse
1. Ein fingiertes Interview steht in einem diametralen Widerspruch zu Pkt 2.1 des Ehrenkodex für die österreichische Presse, wonach Gewissenhaftigkeit und Korrektheit in der Wiedergabe von Nachrichten oberste Verpflichtung von Journalisten sind.