Der EuGH hat sich im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens des Tribunale di Milano jüngst mit der Frage nach dem Umfang des Rechtsschutzes, den ein Hersteller einer Videospielkonsole nach der InfoRL1) beanspruchen kann, um die Umgehung der von ihm implementierten technischen Maßnahmen zu bekämpfen, befasst.2) Das Urteil gibt wesentliche Anhaltspunkte für die Beurteilung der rechtlichen Wirksamkeit solcher technischen bzw softwaremäßig implementierten Schutzsysteme.