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Glücksspielmonopol – europarechtliche Zulässigkeit

GlücksspielrechtRechtsprechungMedien und Recht 2014, 45 Heft 1 v. 15.3.2014

OGH 27.11.2013, 2 Ob 243/12t
(Vorinstanzen: OLG Linz 13.09.2012, 3 R 99/12t 18; LG Linz 22.03.2012, 1 Cg 190/11y 14) – Online-Roulette

§ 168 StGB; §§ 1174, 1272 ABGB; §§ 1, 14, 21 GSpG; Art 56 AEUV

1. Roulette, auch Online-Roulette, ist als Glücksspiel iSd § 1 Abs 2 GSpG anzusehen und daher nach österr Recht grundsätzlich nur zulässig, wenn es im Rahmen einer aufgrund des Glücksspielmonopols erteilten Konzession nach dem Glücksspielgesetz durchgeführt wird.

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