OGH 11.12.2013, 15 Os 52/12d
(Vorinstanzen: LG f Strafsachen Wien 15.02.2011, 112 E Hv 144/10g; OLG Wien 20.12.2011, 22 Bs 145/11a) – Prophet Mohammed
Art 6, 9 und 10 EMRK; § 188 StGB
1. Selbst die an sich weitreichende Privilegierung von kritischen Werturteilen gewährt nach der Rechtsprechung des EGMR zu Art 10 EMRK keine schrankenlose Meinungs- und Kritikfreiheit. Auch gegenüber Politikern und in Debatten zu Fragen von öffentlichem Interesse sind (Un-)-Werturteile ohne hinreichendes Tatsachensubstrat oder Wertungsexzesse vom Grundrecht auf Meinungsäußerungsfreiheit nicht gedeckt.