Mit der VO (EU) Nr. 1257/20121) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17.12.2013 wurde die Umsetzung der Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes ab 1. Jänner 2014 normiert. Gemeinsam mit den ebenfalls beschlossenen Übersetzungsregeln2) und dem Vertrag zur Errichtung des Einheitlichen Patentgerichts vom 19.02.2013 ist das "Europäische Patent mit einheitlicher Wirkung" auf Schiene und steht ab 01.01.014 zur Verfügung.