Die (urheberrechtliche) Geschichte des Hyperlinks ist eine Geschichte voller Missverständnisse: Zwar ist der Hyperlink unbestritten das zentrale Element des Hypertextkonzepts und als prägendes Instrument des Internets kommt kaum eine Website ohne einen Link aus, dennoch bestehen zumindest aus urheberrechtlicher Perspektive zahlreiche offene Fragen. Anlässlich der jüngsten Auseinandersetzung des OGH mit Grundfragen des Hyperlinkings in der "123people"-E1) sowie der vielfältigen Stellungnahmen im Schrifttum soll dieser Beitrag auf Grundlage des bisherigen Meinungsstandes typische - in erster Linie auf Begriffskonfusionen beruhende - Missverständnisse ausräumen und darauf aufbauend dogmatisch nachvollziehbare Ansätze bieten.