Österreichischer Presserat, Senat 2, 07.02.2012, Fall 44/2011
Pkt 5 Ehrenkodex des Österreichischen Presserates
1. In der Medienethik stehen dem Persönlichkeitsschutz die Meinungsäußerungsfreiheit jedes Einzelnen und das Interesse der Öffentlichkeit an einer möglichst offenen Diskussion politischer Themen und Anschauungen gegenüber. Die gegenläufigen Interessen sind anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls zu gewichten.