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Anwendbares Recht bei Kennzeicheneingriff durch Domain

KennzeichenrechtRechtsprechungMedien und Recht 2012, 98 Heft 2 v. 20.4.2012

OGH 09.08.2011, 17 Ob 6/11y
(Vorinstanzen: OLG Innsbruck 23.12.2010, 2 R 230/10f; LG Feldkirch 04.11.2010, 6 Cg 188/10z) - alcom-international.at

Art 4, 6, 8 Rom II-VO

1. Der Begriff des geistigen Eigentums iS des Art 8 Abs 1 Rom II-VO umfasst auch gewerbliche Schutzrechte. Dazu gehören Unternehmenskennzeichen jeder Art und somit auch der Handelsname (Firma) des Unternehmens. Anzuwenden ist das Recht des Staates, für den der Kläger den Schutz "beansprucht".

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