1. Einleitung
Mit der sog. SchutzfristenverlängerungsRL1) wurde u.a. die in der SchutzfristenRL2) geregelte leistungsschutzrechtliche Schutzfrist für Aufzeichnungen von Darbietungen ausübender Künstler, die erlaubterweise auf einem Tonträger veröffentlicht bzw. erlaubterweise öffentlich wiedergegeben wurden und für rechtmäßig veröffentlichte Tonträger3) auf siebzig Jahre nach der Veröffentlichung bzw. öffentlichen Wiedergabe verlängert.4) Die RL ist bekanntlich auf erhebliche Kritik und heftigen Widerstand gestoßen und konnte nach einer mehr als zwei Jahre dauernden Pattstellung im Rat erst beschlossen werden, als in der ersten Jahreshälfte 2011 ein Mitgliedstaat seine ablehnende Haltung aufgegeben hatte. Die Kritik soll hier nicht nachgezeichnet werden.5) Vielmehr ist ein kurzer Blick auf die "Übergangsregel" des Art 1 Abs 3 SchutzfristenverlängerungsRL zu werfen, zumal diese Bestimmung in den betroffenen Branchen für einige Unsicherheit sorgt.