Großes Aufsehen hat unlängst ein Urteil aus Deutschland erregt, mit dem die Betreiber des Filmportals kino.to (auf welchem Filme ohne entprechende Erlaubnis der Rechteinhaber als Streaming-Dateien zum Abruf bereitgestellt worden waren) zu erheblichen Freiheitsstrafen verurteilt wurden. Die höchste der verhängten Strafen war eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und fünf Monaten - unbedingt!1) Tenor der Kommentare: Endlich werden vorsätzliche Verletzungen von Immaterialgüterrechten ernst genommen und entsprechend sanktioniert; gerade in einer Zeit, in der immer mehr Menschen aus den Erträgnissen von immateriellen Gütern leben (müssen), ein sehr wesentlicher Schritt zu einem effektiven Schutz dieser Rechte2).