Auch wenn das Zugabenverbot des § 9a UWG nach der Rechtsprechung gegenüber Verbrauchern keine Anwendung findet, hat der OGH in zwei kürzlich ergangenen Entscheidungen festgehalten, dass das Zugabenverbot gegenüber Unternehmern weiter gilt. Der Beitrag analysiert die Auswirkungen auf die Praxis und betrachtet das Zugabenverbot in seiner derzeitigen Form auch aus rechtspolitischer Sicht.