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Sicherstellung von Filmmaterial - Redaktionsgeheimnis

MedienrechtRechtsprechungDr. Werner Röggla, Dr. Peter ZöchbauerMedien und Recht 2010, 258 Heft 5 v. 20.9.2010

OLG Wien 03.09.2010, 21 Bs 242/10g (Vorinstanz: LG Wr Neustadt 16.07.2010, 31 HR 63/10x) - Am Schauplatz - Am rechten Rand

§ 31 Abs 1 MedienG

Das Redaktionsgeheimnis schützt nur Informanten, Informationsquellen und Unterlagen, die vertraulich sind. An öffentlichen Plätzen von sämtlichen Beteiligten zum Zweck der Veröffentlichung aufgenommene Bild- und Tonaufnahmen sind nicht durch das Redaktionsgeheimis geschützt.

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