OLG Wien 08.09.2010, 18 Bs 207/10p
(Vorinstanz: LG f Strafsachen Wien 05.05.2010, 91 Hv 23/10h)
§§ 6 ff MedienG
Sebstständige Ansprüche nach den §§ 6 ff MedienG sind nicht abtretbar, ihre Durchsetzung steht nur den Betroffenen selbst offen.
OLG Wien 08.09.2010, 18 Bs 207/10p
(Vorinstanz: LG f Strafsachen Wien 05.05.2010, 91 Hv 23/10h)
§§ 6 ff MedienG
Sebstständige Ansprüche nach den §§ 6 ff MedienG sind nicht abtretbar, ihre Durchsetzung steht nur den Betroffenen selbst offen.