vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Objektivitätsgebot im Rundfunk - Beschickung einer Fernseh-Diskussionsrunde der Parteivorsitzenden

RundfunkrechtRechtsprechungMedien und Recht 2010, 284 Heft 5 v. 20.9.2010

Bundeskommunikationssenat 02.06.2010, GZ 611.940/0007-BKS/2010 - Licht ins Dunkel

§§ 4 Abs 5 Z 1 und 2, 10 Abs 5 und 6 ORF-G

1. Das durch § 4 Abs 5 Z 1 und 2 und § 10 Abs 5 und 6 ORF-G näher ausgeformte Objektivitätsgebot wird verletzt, wenn der ORF die stellvertretende Bundessprecherin einer parlamentarischen Partei unter Hinweis auf ihre bloß stellvertretende Funktion nicht als Vertreterin an der am 24. Dezember 2009 ausgestrahlten Diskussionsrunde der "Bundesvorsitzenden der politischen Parteien" in der Sendung "Licht ins Dunkel" teilnehmen lässt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!