Der in diesem Heft abgedruckten Entscheidung des OLG Wien, 21 Bs 242/10g (MR 2010, 258), wurde nicht nur von der Politik große Beachtung geschenkt. Denn bisweilen glaubt man in dieser E eine Beschränkung der "Pressefreiheit" zu erkennen. In diesem Sinn hält etwa SP-Justizsprecher Jarolim eine Änderung des § 31 MedienG für geboten. Die erwähnte E des OLG Wien zeige nämlich "das beharrliche Ankämpfen der Justiz gegen das Redaktionsgeheimnis". Ist diese Kritik berechtigt?