OLG Linz 19.01.2010, 2 R 237/09z (rechtskr.)
(Vorinstanz: LG Linz 02.11.2009, 15 Cg 62/09z)
§ 18 Abs 4 ECG; § 1330 Abs 2 ABGB; Art 5 Z 3 EuGVVO
1. Verweigert der im Ausland ansässige Betreiber eines Internetforums die nach § 18 Abs 4 ECG geschuldete Auskunft über einen Nutzer seiner Dienste und wird damit die Rechtsverfolgung einer Persönlichkeitsverletzung (§ 1330 ABGB) gegen diesen Nutzer vereitelt, so stellt die Auskunftsverweigerung, auch auf Grund des engen Zusammenhangs mit dem Hauptbegehren, eine "unerlaubte Handlung" iS des Art 5 Z 3 EuGVVO dar.