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Widerspruchsrecht - Kleine Änderung, große Wirkung

DatenschutzrechtMag. Alexander KoukalMedien und Recht 2009, 363 Heft 7 und 8 v. 20.12.2009

Mit der am 1.1.2010 in Kraft getretenen Novelle des DSG1)1)BGBl I 133/2009. wurde auch das Widerspruchsrecht nach § 28 Abs 2 geändert. Damit erübrigen sich die von mir im letzten Heft in der Anmerkung zum OLG Linz 16.07.2009, 3 R 101/09g angestellten Überlegungen, ob und unter welchen Voraussetzungen Daten auf Websites wie Onlineforen in Form einer Datei iSd § 4 Abs 1 Z 6 DSG verarbeitet werden.2)2)MR 2009, 309 ff.

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