In der Praxis stellt sich häufig die Frage, ob eine Patentanmeldung, die noch nicht veröffentlicht ist, Teil des Standes der Technik ist und damit einer einschlägigen jüngeren Patentanmeldung entgegensteht und wenn ja, in welchem Umfang.
In der Praxis stellt sich häufig die Frage, ob eine Patentanmeldung, die noch nicht veröffentlicht ist, Teil des Standes der Technik ist und damit einer einschlägigen jüngeren Patentanmeldung entgegensteht und wenn ja, in welchem Umfang.