VwGH 01.07.2009, Zl 2009/04/0079
(Belangte Behörde: BKS 19.01.2009, Zl 611.956/0002-BKS/2009) - Hirsche weltweit/Schauspielhaus Graz
§§ 4, 13 Abs 1 und 7, 14 Abs 2 ORF-G
1. Hinweise auf Kulturveranstaltungen sind als Werbung einzustufen, wenn sie die Grenze des § 13 Abs 1 ORF-Güberschreiten. Solche Hinweise, wenn sie auch dem Programmauftrag (Kulturauftrag) des § 4 Abs 1 Z 5 bis 7 ORF-G entsprechen sollen (arg: „Vermittlung“ bzw „Förderung“), müssen fast zwangsläufig in einer Weise gestaltetsein, dass der bislang uninformierte oder unentschlossene Zuseher an der Kulturveranstaltung Interesse gewinnt.