Mit der in diesem Heft auf Seite 103 abgedruckten Entscheidung in den verb. Rs. C-261/07 und C-299/07 (Total, Sanoma) hat der EuGH die ihm unterbreitete Frage nach der Vereinbarkeit des im belgischen Recht verankerten Verbots der Koppelung von Angeboten im Warenvertrieb mit der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (Richtlinie 2005/29/EG - UGP-Richtlinie) erwartungsgemäß verneint. Das Urteil ist mit Spannung erwartet worden, weil dem EuGH ähnliche Vorabentscheidungsverfahren vom BGH (Vereinbarkeit des Verbots der Verknüpfung des Warenvertriebs mit Gewinnspielangeboten) und vom OGH (Vereinbarkeit des Zugabenverbots des § 9a öUWG (OGH 18.11.2008, 4 Ob 154/08p - Fußballer des Jahres II, MR 2008, 315) vorgelegt wurden.