OLG Graz 17.12.2008, 9 Bs 496/08x
(Vorinstanz: LG Klagenfurt 17.06.2008, 17 Hv 135/07i)
§ 6 MedienG
1. Das Privatanklagerecht ist ein höchstpersönliches, nichtübertragbares Recht, das mit dem Tod des Privatanklägers erlischt. Das Erlöschen des Privatanklagerechtes bedeutetein dauerndes Verfolgungshindernis. Die Tatsache einer derartigen Verfahrensbeendigung ist durch deklarativen Beschluss prozessual zu realisieren.