Die mit 1.1.2008 in Kraft getretene Strafprozessreform stellt die umfassendste Novellierung des österreichischen Strafprozessrechts seit dem Inkrafttreten der StPO 1873 dar. Es kommt daher nicht überraschend, dass diese Reform auch erhebliche Auswirkungen auf das Urheberstrafverfahren hat. Diese und ihre möglichen Folgen für die Praxis bilden den Schwerpunkt des folgenden Beitrags (I).