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Redaktionelle Richtigstellung

MedienrechtRechtsprechungRAin Dr. Maria WindhagerMedien und Recht 2008, 73 Heft 2 v. 20.4.2008

OLG Wien 25.02.2008, 18 Bs 11/08m
(Vorinstanz: LG f Strafsachen Wien 13.09.2007, 092 Hv 103/07a)

§ 12 Abs 2 MedienG

1. Eine redaktionelle Richtigstellung iS des § 12 Abs 2 MedienG muss nicht als solche tituliert werden. Ihre Bezeichnung als redaktionelle Richtigstellung schadet aber nicht.

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