Mit 1. Jänner 2008 ist das StPO-ReformG BGBl I 2004/19 nach vierjähriger Legisvakanz in Kraft getreten. Diese Reform bedingt ua auch für das Privatanklageverfahren einige Neuerungen (vgl §§ 65 Z 3, 71 StPO neu). Gleichzeitig ist das Strafprozessreformbegleitgesetz II, BGBl I 2007/112, in Kraft getreten, mit dem die notwendigen - vor allem terminologischen - Anpassungen des MedienG an die StPO-Reform vorgenommen wurden.