vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Die Leitungsrechte nach dem TKG 2003

TelekommunikationsrechtMichael HasbergerMedien und Recht 2007, 347 Heft 6 v. 20.11.2007

1. Einleitung

Kommunikationsdienstleistungen sind im heutigen Alltag nicht mehr wegzudenken. Sie sind für das Funktionieren einer wettbewerbsfähigen Wirtschaft von großer Bedeutung. Der Gesetzgeber sieht im TKG 2003 die Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft mit zuverlässigen, preiswerten, hochwertigen und innovativen Kommunikationsdienstleistungen als vorrangiges Ziel an.1)1)§ 1 Abs 1 TKG 2003. Feiel/Lehofer, Telekommunikationsgesetz 2003 (2004), 3.) Voraussetzung für das Funktionieren des Wettbewerbs ist auch die Ermöglichung der Verlegung von Kommunikationslinien, um überhaupt die technischen Bedingungen zu schaffen, damit Betreiber ihre Dienste anbieten können. Im zweiten Abschnitt des TKG 2003 finden sich daher Bestimmungen zur Begründung und Ausübung der Leitungs- und Mitbenutzungsrechte. Wiewohl die praktische Bedeutung der Leitungsrechte groß ist, überrascht es, dass sowohl in der Literatur als auch Judikatur die Auseinandersetzung mit Leitungsrechten nur vereinzelt erfolgt und sehr spärlich ist. Der Grund dafür könnte darin liegen, dass die Rechtslage eindeutig ist und daher kein weiterer Bedarf an einer eingehenden Auseinandersetzung mit dieser Problematik besteht. Bei näherer Betrachtung zeigt sich jedoch, dass wesentliche Fragen noch einer Klärung bedürfen, wobei hier nur eine Übersicht der relevanten Bestimmungen samt den sich in der Praxis stellenden Fragen dargeboten wird, ohne Anspruch auf Vollständigkeit.2)2)Im Folgenden wird nur auf die Nutzung privater Liegenschaften abgestellt, da die grundsätzlich unentgeltliche Nutzung öffentlichen Gutes nach § 5 Abs 3 TKG 2003 bis auf eine Ausnahmerechtlich kaum Probleme aufwirft. Strittig ist, ob und falls ja, welche entgeltwerten Leistungen verlangt werden dürfen. Vgl dazu OGH vom 17.3.12005, 6 Ob 310/04p, ecolex 2006, 161.)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!