In der letzten Zeit erschienen einige interessante Arbeiten zu Themen der jüngsten deutschen Urheberrechtsgeschichte, die auch für die österreichische Rechtsentwicklung relevant sind und im Folgenden vorgestellt werden sollen. Es bestehen ja zwischen dem deutschen und dem österreichischen1)) Urheberrecht vielfach Parallelen und Wechselwirkungen. Sie lassen sich durch die Rechtsvereinheitlichungs- und Rechtsangleichungstendenzen der letzten zwei Jahrhunderte erklären, die durch die gemeinsame Geschichte und wirtschaftliche Notwendigkeiten im Bereich des geistigen Schaffens verursacht waren. Wurde dies im 19. Jahrhundert durch Beschlüsse des Deutschen Bundes und 1918 bis 1933 durch den Versuch einer österreichisch-deutschen Rechtsangleichung angestoßen, so übernimmt heute die Europäische Union mit ihren Richtlinien2)) diese Funktion. Zusätzlich ist noch die völkerrechtliche Ebene mit ihrer Vielzahl an internationalen Verträgen (Berner Übereinkunft - BÜ 1886, Revidierte Berner Übereinkunft - RBÜ 1908, TRIPS-Abkommen 1994 etc) zu berücksichtigen. Das Ergebnis dieser vielfältigen Verschränkungen und Überlagerungen ist eine immer weiter zunehmende Angleichung der jeweiligen innerstaatlichen Urheberrechtslage. Urheberrecht ist in der modernen Weltgesellschaft ein Regelungsgegenstand „mit genuin transnationalem Charakter“3)). Vor diesem Hintergrund ist für ein vertieftes Verständnis des nationalen wie supra- und internationalen Urheberrechts auch die (rechts-)historische Beschäftigung mit dem Thema von Bedeutung.